Patientinnen und Patienten haben mit Inkrafttreten des Digitale-Versorgungs-Gesetzes einen Anspruch auf Versorgung mit digitalen Gesundheitsanwendungen. Dazu gehören unter anderem Gesundheits-Apps, Videosprechstunden, elektronische Rezepte sowie die elektronische Patientenakte.Was das für die Praxis heißt und wie man damit umgeht, erklärt Ihnen der Referent.
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Wissenswertes zur digitalen Patientenakte und E-Rezepte
Di 11.03.2025, 14.00 - 15.00 Uhr
Ort: 94486 Osterhofen, Cafe Siebenhandl, Plattlinger Str. 8
Mitveranstalter: Herzogstädter Spätlese
Referent
Helmut Plenk