Der Vortrag beabsichtigt, die freiheitsentziehenden Maßregeln aus dem Blickwinkel eines Strafverteidigers zu beleuchten. Dabei ist insbesondere der Zweck des Strafrechts in den Blick zu fassen. Im Mittelpunkt steht die Abwägung der repressiven Funktion im Verhältnis zur präventiven Funktion des Strafrechts.
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Freiheitsentziehende Maßregeln
Freiheitsentzug vs. krankheitsbedingte Behandlung
Do 16.01.2025, 19.00 Uhr
Ort: 94469 Deggendorf, Kolping Stadthotel, Östlicher Stadtgraben 13
Referent
Thomas Fellinger